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Personenfreizügigkeit Ausgangslage Es geht bei dieser Abstimmung also um die Fortführung der erfolgreichen bilateralen Abkommen mit den "alten EU-Ländern" und um die Ausdehnung der Abkommen auf die neuen EU-Mitgliedstaaten. Es stellt sich die Frage: Wollen wir dies oder nicht? Für die Schweiz und ihre Bürger ist es nun ganz wichtig abzuschätzen, inwiefern wir von dieser Öffnung profitieren oder was wir verlieren können. Es bestehen Chancen wie auch Risiken. Die Chancen: Lassen Sie uns diese knappe punktuelle Auflistung etwas näher anschauen und erklären: Ein immer wieder zitiertes
Instrument für Wohlstand ist Wachstum. Zugegeben, es ist nicht der einzige
Garant, aber im Moment einer der sichersten und wenn sich die Möglichkeit
bietet am Wachstumsmarkt in Osteuropa teilzuhaben, sollten wir die Chance
nutzen. Unser Know-How in den Bereichen Maschinenbau, Fertigung- und Produktionswesen, Telekommunikation (Swisscom), Bauwesen und auch Dienstleistungen wird gefragt sein.
Die Ausführungsarbeiten all dieser Tätigkeiten spielt sich naturgemäss in den Oststaaten ab, jedoch fliessen Auftragsgelder in Schweizer Firmenkassen und was eben noch wichtiger ist, viele Planungs- und Vorbereitungsarbeiten sowie Administrativabläufe finden in der Schweiz statt. Dies hat zur Folge, dass in der Schweiz zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden, um das erhöhte Auslandvolumen zu bewältigen. Dies ist unsere Chance, einen Teil von dem Kuchen abzubekommen, und damit wird eben auch Wachstum im Inland generiert. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Regierungen dieser Länder alles Interesse daran haben, ausländisches Know-how ins Land zu holen. Dieser Qualitätsstandard hat seine Wurzeln in Schweizer Firmenzentralen. Auf diese Stärke wollen wir setzen.
Und vergessen Sie
nicht, dass wir langfristig denken müssen. In 20 Jahren werden diese Länder
arbeitsmarkt- und sozialpolitisch ganz anders aussehen (Beispiel Spanien),
und unsere Jugend, Studenten und Arbeitnehmer werden dann ihr berechtigtes
Interesse haben, in diesen Ländern zu verweilen, wenn deren Lebensstandard
dem unserigen angenähert ist. Verschliessen wir Ihnen also diese Möglichkeit
nicht. Auch hier wollen wir präzisieren: In der Abstimmungsschrift steht, dass jeder das Recht hat in die Schweiz zu kommen und hier zu arbeiten. Und nun stellen Sie sich doch einmal die Frage, wie realistisch dieses Szenario ist! Wie bereits erörtert, wird das Europäische Wirtschaftswachstum in den Oststaaten generiert. Diese Länder werden ihre Arbeitskräfte selber brauchen, denn durch die vielen Jahre der Abschottung auf Grund der sowjetischen Einflussnahme haben sie einen grossen Nachholbedarf, auch heute noch. Von denen, welche sich trotz dem wachsenden Arbeitsmarkt in ihrem Heimatland in Richtung Schweiz orientieren, sind bezüglich einer Anstellung die Qualifikationen der Massstab. Demgegenüber stehen Schweizer Unternehmen, von denen sich viele auf Produkte hoher Fertigungstiefe und spezialisierten Dienstleistungen stützen und damit ihr Geld verdienen. Die Berufsleute aus den Oststaaten haben mit Ihren generellen Qualifikationen kaum Möglichkeiten, in einem derart fordernden Umfeld Fuss zu fassen, denn ein Arbeitgeber eines "Durchschnitts-KMU" will heutzutage Arbeitnehmer mit kleinstmöglichem Risiko und Einarbeitungszeiten einstellen. Dieser generelle Qualifikationsrückstand kann nicht ohne weiteres wettgemacht werden. Selbst wenn mit der Ost-Personenfreizügigkeit viele ausländische Arbeitskräfte eingestellt werden könnten, so ist dies für die grosse Mehrheit unserer Schweizer Arbeitgeber gar nicht interessant, da sie einen Einbruch der Auftragssituation aufgrund nicht erwartungsgemässer oder schlecht verrichteter Arbeiten befürchten müssten. Und jedermann weiss, wie schwierig und zeitaufwändig es ist, sich einen guten Ruf als Firma zu erarbeiten und wie schnell dieser wieder zerstört werden kann. Durch die flankierenden Massnahmen soll sichergestellt werden, dass von den bestqualifizierten osteuropäischen Facharbeitern niemand zu Dumpinglöhnen in der Schweiz angestellt wird. Somit spielt sich der Wettbewerb einmal mehr über die Qualität der Arbeit und nicht über den Arbeitslohn ab. Umsetzung und Rahmenbedingungen Für die Phase der Umsetzung von 2006 bis 2011 sind Schutzmechanismen erstellt worden, welche uns ermöglichen, die gesamte Arbeitsmarktentwicklung kritisch zu beobachten und den Vollzug schrittweise durchzuführen. Damit wird verhindert, dass wir von negativen Auswirkungen überrollt werden. So steigt beispielsweise die Anzahl der Lizenzen für Zuwanderer nur kontinuierlich; bei Daueraufenthalter bis max. 3000 Personen jährlich (gilt für 2011). Wenn nötig sind erneute Beschränkungen sogar noch bis 2014 möglich. Teil dieser Schutzmechanismen sind die flankierenden Massnahmen, welche Mindestlöhne und Arbeitszeiten nach schweizerischem Massstab regeln und durchsetzen. Sowohl als Arbeitnehmer einer Schweizer Firma als auch als Entsandter eines ausländischen Betriebes hat man sich diesen Beschränkungen zu unterziehen. Diejenigen, welche in der Schweiz eine Stelle antreten wollen, müssen als Vorbedingung ein gültiges Anstellungsverhältnis im eigenen Land nachweisen. Wer dort jedoch arbeitslos ist, hat kein Anrecht auf eine Anstellung in der Schweiz. Folgerung In der Summe aller
betrachteten Punkte stellen wir fest, dass die Vorteile die Nachteile
weitestgehend überflügeln. Dort, wo die Entwicklung vom heutigen Standpunkt
noch nicht zuverlässig beurteilt werden kann, müssen wir mit Pioniergeist
entgegentreten und einfach realisieren, dass derjenige, welcher auf 100%
Sicherheit setzt in Zukunft kläglich versagen und bald in der unteren
Liga zu finden sein wird. Aufruf Wir bitten Sie, stimmen Sie JA und sichern Sie damit den Wohlstand in der Schweiz.
FDP Opfikon, Otto Peyer, Andreas Nold |
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| Ihre
FDP Opfikon - Glattbrugg Glattbrugg, 15.9.2005 |
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