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Presseartikel

Stadtanzeiger Opfikon vom 23.9.2004

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Gemeindeabstimmungen vom 26. September 2004

2 x Ja zu den Vorlagen Glattpark

Die Beteiligungskosten und die Gewährung eines verzinsbaren Darlehens, sind für die Stadt Opfikon ein finanziell lohnendes Engagement. Heute wie auch in Zukunft kann sie ihre Geld kaum ertragsbringender anlegen. Es macht Sinn, dass sich die Stadt Opfikon wie weitsichtige Unternehmer gibt, und einen Teil der Vorfinanzierung leistet. Sie partizipiert damit langfristig am hohen Ertragspotenzial des Glattparks.

Die kürzlich fertig gestellten Sunrise Towers in Oerlikon sind ein Beispiel für die wirtschaftliche Anziehungskraft von Zürich Nord und des mittleren Glatttals. Die Region hat sich zum zweitgrössten Ballungszentrum des Wirtschaftsraums Zürich entwickelt. Die Arbeiten zur Realisierung der ersten Etappe der Glatttalbahn sind aufgenommen worden. Ende 2006 soll die Strecke zwischen dem Hallenstadion und dem Schwamendinger Auzelg in Betrieb genommen werden. Vier Jahre später wird das Gesamtsystem fertig gestellt sein. Das sind optimale Bedingungen für den Glattpark. Nebst der Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erwartet potenzielle Investoren im Glattpark diverse Vorteile wie Sonderbauvorschriften, eine sehr hohe Ausnützung und eine dichte Erschliessung. Ein baureifes Gelände mit äusserst attraktiven Rahmenbedingungen.

Vorlage 1, Mehrkosten für Park und See
Aus ökologischen Gründen muss der See vorfinanziert und gebaut werden.
Der See als prägendes Element des Glattparks lässt das Gebiet nebst weiteren flankierenden Massnahmen einerseits zum Naherholungsgebiet werden und erfüllt andererseits eine wichtige ökologische Funktion. Die Entwässerung des Baugebiets basiert auf einem Trennsystem. Das Dach- und Strassenwasser wird je in separaten Leitungen gefasst. Das saubere Meteorwasser wird dem See zugeleitet. Ohne Realisierung des Sees kann das Wasser aus den bereits gebauten Leitungen nicht abgeleitet werden. Somit wären die Entwässerung und die Erschliessung des Baugebietes nicht mehr gewährleistet. Natürlich hat die Erstellung des Sees auch seinen Preis. Unter ökologischem Aspekt drängt er sich jedoch förmlich auf. Es wäre unsinnig, die riesigen Regenwassermengen über die kommenden Jahrzehnte hinweg der Kläranlage zur Reinigung oder teilweise der Glatt zuzuführen. Die Erstellungskosten des Sees belaufen sich auf CHF 16.5 Mio., wovon die Grundeigentümer CHF 10 Mio. übernehmen müssen. Den Rest von CHF 6.5 Mio. will die Stadt Opfikon tragen. Sie wird dafür Eigentümerin des Sees und kommt durch die Bautätigkeit und stetig zunehmende Population auch in den Genuss zusätzlicher Steuereinnahmen.

Besser kann die Stadt Opfikon ihr Geld nicht anlegen.
Angesichts des hohen Potenzials an zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem neuen Wachstumsgebiet relativiert sich das finanzielle Startengagement. Wenn in Zukunft jeder der 6'000 erwachsenen Einwohner im Glattpark beispielsweise CHF 2'000.-- an jährlichen Steuerabgaben bezahlt, ergibt sich ein Steuervolumen von jährlich CHF 12 Mio. Auch unter Berücksichtigung der Steueraufteilung zwischen Bund, Kanton und Gemeinde, bleibt der Stadt Opfikon alljährlich ein namhafter Betrag in Millionenhöhe, die Kosten für den Seeunterhalt bereits abgezählt.
Der See kann unmöglich etappenweise gebaut werden. Ein der Produktion dienendes Fabrikgebäude muss auch zuerst vorfinanziert und gebaut werden, bevor die Arbeiten beginnen können. Genauso verhält es sich mit dem neuen See. Er ist nebst der allgemeinen Erschliessung ein wesentlicher Bestandteil der Infrastruktur. Die Folgen einer Ablehnung wären fatal. Um die Baureife der Grundstücke in der ersten Etappe zu sichern, müssten die Grundeigentümer alleine mit CHF 4 Mio. prioritär die wichtigsten Entwässerungs- und Lärmschutzanlagen innerhalb des Parkpermieters finanzieren. Die Konsequenzen kann man sich leicht ausmalen. Potenzielle Investoren würden abgeschreckt und sich anderen Gebieten zuwenden oder vorerst mal abwarten. Die ganze Entwicklung des Glattparks würde um mehrere Jahre verzögert. Mehrkosten und deutlich tiefere Steuereinnahmen für die Stadt Opfikon wären das Resultat. Dieses Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden.

Unsere Meinung: Wir empfehlen Ihnen, dem Objektkredit im Betrag von brutto CHF 6.5 Mio. für den Bau der Erschliessungsanlage Park/See im Glattpark mit Ja zuzustimmen.

Vorlage 2, Gewährung eines verzinsbaren Darlehens
Nur mit erschlossenem Baugebiet können wir Grundeigentümer gewinnen.
Um potenzielle Grundeigentümer für die zweite und dritte Bauetappe zu gewinnen, muss das Baugebiet als baureif bezeichnet werden können. Beispielsweise muss der entlang der Autobahn angeordnete Lärmschutzwall vorgängig erstellt werden. Da für die Schüttung des Walls ein Grossteil des Seeaushubs verwendet werden soll, sind diese Anlagen sinnvollerweise koordiniert zu erstellen. Die noch nicht fälligen Grundeigentümerbeiträge müssen von dritter Seite vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung gewährt die Stadt Opfikon mittels eines verzinsbaren, gesicherten Darlehens von CHF 5.93 Mio. Es entstehen der Stadt Opfikon dadurch keinerlei Mehrkosten oder Nachteile. Im Gegenteil. Interessierte Investoren bekommen dadurch Planungssicherheit und werden Ihre Bauvorhaben realisieren. Eine Ablehnung der Vorlage wäre sehr fatal, da keine weiteren Baubewilligungen erteilt werden könnten und sich die Investoren anderen Gebieten zuwenden würden. Das Projekt Glattpark würde um viele Jahre verzögert, verbunden mit massiven Steuereinbussen auf viele Jahre hinaus. Dieses Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden.

Unsere Meinung: Wir empfehlen Ihnen, der Gewährung eines verzinsbaren Darlehens von CHF 5.93 Mio. zugunsten der Grundeigentürmer der zweiten und dritten Bauetappe im Quartierplan Glattpark mit Ja zuzustimmen.

Hans Schlegel, Pressechef FDP Opfikon-Glattbrugg

 
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Glattbrugg, 23.9.2004
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