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Gemeindeabstimmungen
vom 26. September 2004
2 x Ja zu den Vorlagen
Glattpark
Die Beteiligungskosten und
die Gewährung eines verzinsbaren Darlehens, sind für die Stadt Opfikon
ein finanziell lohnendes Engagement. Heute wie auch in Zukunft kann sie
ihre Geld kaum ertragsbringender anlegen. Es macht Sinn, dass sich die
Stadt Opfikon wie weitsichtige Unternehmer gibt, und einen Teil der Vorfinanzierung
leistet. Sie partizipiert damit langfristig am hohen Ertragspotenzial
des Glattparks.
Die kürzlich fertig gestellten
Sunrise Towers in Oerlikon sind ein Beispiel für die wirtschaftliche Anziehungskraft
von Zürich Nord und des mittleren Glatttals. Die Region hat sich zum zweitgrössten
Ballungszentrum des Wirtschaftsraums Zürich entwickelt. Die Arbeiten zur
Realisierung der ersten Etappe der Glatttalbahn sind aufgenommen worden.
Ende 2006 soll die Strecke zwischen dem Hallenstadion und dem Schwamendinger
Auzelg in Betrieb genommen werden. Vier Jahre später wird das Gesamtsystem
fertig gestellt sein. Das sind optimale Bedingungen für den Glattpark.
Nebst der Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz erwartet potenzielle
Investoren im Glattpark diverse Vorteile wie Sonderbauvorschriften, eine
sehr hohe Ausnützung und eine dichte Erschliessung. Ein baureifes Gelände
mit äusserst attraktiven Rahmenbedingungen.
Vorlage 1,
Mehrkosten für Park und See
Aus ökologischen Gründen muss der See vorfinanziert und gebaut werden.
Der See als prägendes Element des Glattparks lässt das Gebiet nebst weiteren
flankierenden Massnahmen einerseits zum Naherholungsgebiet werden und
erfüllt andererseits eine wichtige ökologische Funktion. Die Entwässerung
des Baugebiets basiert auf einem Trennsystem. Das Dach- und Strassenwasser
wird je in separaten Leitungen gefasst. Das saubere Meteorwasser wird
dem See zugeleitet. Ohne Realisierung des Sees kann das Wasser aus den
bereits gebauten Leitungen nicht abgeleitet werden. Somit wären die Entwässerung
und die Erschliessung des Baugebietes nicht mehr gewährleistet. Natürlich
hat die Erstellung des Sees auch seinen Preis. Unter ökologischem Aspekt
drängt er sich jedoch förmlich auf. Es wäre unsinnig, die riesigen Regenwassermengen
über die kommenden Jahrzehnte hinweg der Kläranlage zur Reinigung oder
teilweise der Glatt zuzuführen. Die Erstellungskosten des Sees belaufen
sich auf CHF 16.5 Mio., wovon die Grundeigentümer CHF 10 Mio. übernehmen
müssen. Den Rest von CHF 6.5 Mio. will die Stadt Opfikon tragen. Sie wird
dafür Eigentümerin des Sees und kommt durch die Bautätigkeit und stetig
zunehmende Population auch in den Genuss zusätzlicher Steuereinnahmen.
Besser kann die Stadt Opfikon
ihr Geld nicht anlegen.
Angesichts des hohen Potenzials an zusätzlichen Steuereinnahmen aus dem
neuen Wachstumsgebiet relativiert sich das finanzielle Startengagement.
Wenn in Zukunft jeder der 6'000 erwachsenen Einwohner im Glattpark beispielsweise
CHF 2'000.-- an jährlichen Steuerabgaben bezahlt, ergibt sich ein Steuervolumen
von jährlich CHF 12 Mio. Auch unter Berücksichtigung der Steueraufteilung
zwischen Bund, Kanton und Gemeinde, bleibt der Stadt Opfikon alljährlich
ein namhafter Betrag in Millionenhöhe, die Kosten für den Seeunterhalt
bereits abgezählt.
Der See kann unmöglich etappenweise gebaut werden. Ein der Produktion
dienendes Fabrikgebäude muss auch zuerst vorfinanziert und gebaut werden,
bevor die Arbeiten beginnen können. Genauso verhält es sich mit dem neuen
See. Er ist nebst der allgemeinen Erschliessung ein wesentlicher Bestandteil
der Infrastruktur. Die Folgen einer Ablehnung wären fatal. Um die Baureife
der Grundstücke in der ersten Etappe zu sichern, müssten die Grundeigentümer
alleine mit CHF 4 Mio. prioritär die wichtigsten Entwässerungs- und Lärmschutzanlagen
innerhalb des Parkpermieters finanzieren. Die Konsequenzen kann man sich
leicht ausmalen. Potenzielle Investoren würden abgeschreckt und sich anderen
Gebieten zuwenden oder vorerst mal abwarten. Die ganze Entwicklung des
Glattparks würde um mehrere Jahre verzögert. Mehrkosten und deutlich tiefere
Steuereinnahmen für die Stadt Opfikon wären das Resultat. Dieses Szenario
gilt es unbedingt zu vermeiden.
Unsere Meinung: Wir
empfehlen Ihnen, dem Objektkredit im Betrag von brutto CHF 6.5 Mio. für
den Bau der Erschliessungsanlage Park/See im Glattpark mit Ja zuzustimmen.
Vorlage 2,
Gewährung eines verzinsbaren Darlehens
Nur mit erschlossenem Baugebiet können wir Grundeigentümer gewinnen.
Um potenzielle Grundeigentümer für die zweite und dritte Bauetappe zu
gewinnen, muss das Baugebiet als baureif bezeichnet werden können. Beispielsweise
muss der entlang der Autobahn angeordnete Lärmschutzwall vorgängig erstellt
werden. Da für die Schüttung des Walls ein Grossteil des Seeaushubs verwendet
werden soll, sind diese Anlagen sinnvollerweise koordiniert zu erstellen.
Die noch nicht fälligen Grundeigentümerbeiträge müssen von dritter Seite
vorfinanziert werden. Die Vorfinanzierung gewährt die Stadt Opfikon mittels
eines verzinsbaren, gesicherten Darlehens von CHF 5.93 Mio. Es entstehen
der Stadt Opfikon dadurch keinerlei Mehrkosten oder Nachteile. Im Gegenteil.
Interessierte Investoren bekommen dadurch Planungssicherheit und werden
Ihre Bauvorhaben realisieren. Eine Ablehnung der Vorlage wäre sehr fatal,
da keine weiteren Baubewilligungen erteilt werden könnten und sich die
Investoren anderen Gebieten zuwenden würden. Das Projekt Glattpark würde
um viele Jahre verzögert, verbunden mit massiven Steuereinbussen auf viele
Jahre hinaus. Dieses Szenario gilt es unbedingt zu vermeiden.
Unsere Meinung: Wir
empfehlen Ihnen, der Gewährung eines verzinsbaren Darlehens von CHF 5.93
Mio. zugunsten der Grundeigentürmer der zweiten und dritten Bauetappe
im Quartierplan Glattpark mit Ja zuzustimmen.
Hans Schlegel, Pressechef FDP
Opfikon-Glattbrugg
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