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Fragwürdiger Auftakt zur Flughafen-Mediation in Bülach Rund 200 Teilnehmer aus über 100 Behörden und Organisationen aus dem Kanton Zürich, den angrenzenden Kantonen und dem benachbarten Ausland trafen sich am vorletzten Freitag in Bülach zur ersten Plenarversammlung. Bringt die Mediation einen Ausweg aus der verfahrenen Flughafendiskussion oder verkommt sie zur Alibiübung? Schon von Beginn weg kommen die Deutschen in den Genuss einer Sonderbehandlung. Die süddeutschen Landkreise sind zwar bereit, am Mediationsverfahren teilzunehmen, sie haben aber bereits im Vorfeld festgehalten, dass es an ihrer Position nichts zu rütteln gibt. Zur Eröffnungsveranstaltung erschienen sie nur unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der Mediation für Deutschland nicht bindend sind. Für die deutsche Seite könne es nicht darum gehen, Rechtspositionen aufzugeben, sondern vielmehr darum, den eigenen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Bundesrat Moritz Leuenberger (SP) lenkte wieder einmal mehr ein. Wenn eine Seite nur unter solchen Bedingungen mitmacht, wird diese Mediation endgültig zur Farce. Über die Herstellung einer allseitigen mittleren Unzufriedenheit wird man nicht hinauskommen. Es handle sich bei der Mediation um den Ausfluss einer Hinhaltetaktik, um ein Verzögerungsmanöver oder gar um eine Zermürbungsübung, lauten einige der Vorwürfe der Teilnehmer. Sie sind an die Pomotoren des Verfahrens gerichtet, den Bund, den Zürcher Regierungsrat und die Flughafen Zürich AG. Der Züricher Fluglärmkonflikt ist zwar primär ein regionales Ereignis, er gründet aber in einer zwischenstaatlichen Auseinandersetzung mit Deutschland und tangiert angesichts der Bedeutung des Flughafens Zürich das Gesamtinteresse des Landes, Dass es zum Konflikt kam, hat nicht zuletzt damit zu tun, dass es der Bund bisher versäumt hat, eine nationale Luftverkehrspolitik zu formulieren. Obwohl er dafür nicht alleine verantwortlich ist, müsste Bundesrat Moritz Leuenberger (SP) definieren, wie diese Politik aussehen soll beziehungsweise ob er überhaupt beabsichtigt, eine solche zu formulieren. Es bringt nichts, die verschiedenen Interessengruppen gegeneinander auszuspielen Was Not tut, ist ein klares Konzept. Der Fluglärm muss so kanalisiert werden, dass möglichst wenig Menschen davon betroffen sind. Konsequenterweise geht dies nicht mit einer generellen Lärmverteilung. Die Hauptsausrichtung gegen Norden ist aus sicherheitstechnischen und raumplanerischen Gründen beizubehalten. Sollte die Klage der Schweiz vom europäischen Gerichtshof gegen die einseitige deutsche Verordnung nicht gutgeheissen werden, gilt es in zweiter Priorität, den gekröpften Nordanflug zu forcieren. Erst in dritter Priorität und nur bei Kapazitätsengpässen, welche insbesondere durch einseitige deutsche Verordnungen erzwungenermassen entstehen, soll man den Ostanflug ins Auge fassen. Südanflüge hingegen sind mit Blick auf die grosse Zahl der betroffenen Menschen abzulehnen. Das Notrecht des Südanfluges darf nicht zu Gewohnheitsrecht werden. Übrigens: Gemäss Bundesrat Moritz Leuenberger (SP), kämen die Vorbereitungsarbeiten
zur Mediation bis Ende 2004 auf Fr. 920'000 zu stehen, für die Mediation
selber rechne er mit Fr. 6 Millionen. Martin Benz, Bürgermeister von Hohentengen
meinte: "Die Mediation ist eine rein Schweizer Angelegenheit. Ebenso die
Kosten dafür". /Pressechef H.S.
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FDP Opfikon - Glattbrugg Glattbrugg, 8.7.2004 |
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