| Eidgenössische Volksabstimmung vom 16. Mai 2004 |
| JA zur 11. AHV-Revision |
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Eidgenössische Abstimmung vom 16. Mai 11. AHV-Revision, ein Schritt in die richtige Richtung Was ist die AHV? Der Kostenanstieg in der ersten Säule Wir haben heute rund 3 1/2 Beitragszahlende pro AHV-Bezüger/in. In rund 30 Jahren sind es nur noch rund 2 1/2 Beitragszahlende pro Rentenbezüger/in. Die Demographie stellt eine echte Bedrohung für das Umlageverfahren in der AHV dar, denn die Renten werden zu jedem Zeitpunkt durch die Beiträge der aktiven Bevölkerung finanziert. Handlungsbedarf ist also gegeben. Die 11. AHV-Revision bringt gewisse Korrekturen und Minderausgaben für den AHV-Fonds von jährlich 925 Millionen Franken. Die wesentlichsten Änderungen der 11. AHV-Revision
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Ein aktuelles Rentenalter mit 65 für Mann und Frau kennen im internationalen Vergleich heute bereits folgende Länder in Europa (Stand 1.1.2004): Deutschland, Spanien, Griechenland, Irland, Luxembourg, Niederlande,
Finnland, Portugal, Schweden. Dänemark und Norwegen kennen sogar das Rentenalter
67. In den meisten übrigen Länder die noch ein Rentenalter unter 65 kennen,
wird über eine Erhöhung diskutiert. Oesterreich und Grossbritannien haben
eine stufenweise Erhöhung bis 65 ebenfalls beschlossen. Allerdings mit
Umsetzung erst in einigen Jahren. Die meisten Länder kennen die Flexibilisierung
des Rücktrittsalters. ·
Finanzielle Auswirkungen der 11. AHV Revision Es gibt immer wieder Meinungen, welche in der Zuwanderung eine Lösung für unser demographisches Problem sehen. Dazu muss man sich folgendes vor Augen führen: Wir haben in der Schweiz bereits einen Zuwanderungsanteil von heute knapp 22 %. Im Vergleich dazu hat Deutschland aktuell 8,9%, Frankreich 5.5% und Italien sogar nur 2,5% zu beziffern. Wir haben also heute schon im Vergleich mit anderen europäischen Ländern ein Mehrfaches von Zugewanderten in der Schweiz. Der Lösungsansatz bzw. eine Zauberformel kann hier nicht liegen. Wir müssen versuchen, die AHV mit Konsolidierungsmassnahmen auf den richtigen Pfad zu bringen. Allenfalls werden wir dabei in den nächsten Jahren von einem besseren wirtschaftlichen Umfeld unterstützt. Die wirtschaftliche Entwicklung ist ebenfalls eine wichtige Komponente für die Entwicklung der AHV. Sie hat einen direkten Einfluss auf die betragspflichtige Lohnmasse und damit auf die Einnahmen der AHV. Im Gegensatz zur Demographie lassen sich aber keine sichere, längerfristigen Voraussagen machen. Wir sind der Meinung, dass die 11. AHV Revision der gesellschaftlichen
Entwicklung Rechnung trägt. Im Interesse der gesamten heutigen Bevölkerung
und der zukünftigen Generationen, sagen wir: Eidgenössische Abstimmung vom 16. Mai Die Mehrwertsteuer-Vorlage Vorgesehen ist eine Erhöhung der MWSt von 1 % für AHV bei Bedarf, voraussichtlich im Jahr 2009 Das wäre ein Anstieg von 7.6 % auf 9.4% beim allgemeinen Steuersatz bzw. von 2.4% auf 4.2% für Produkte wie Lebensmittel, Zeitungen, elektronische Medien, Medikamente, Sport und Kultur. Das entspricht einem Anstieg von 23 % bzw. von 75%. Die Erhöhung der MWSt für AHV und IV ist untrennbar miteinander verkoppelt, so dass keine differenzierte Stimmabgabe möglich ist. Für die AHV besteht zurzeit unmittelbar aber kein Finanzierungsbedarf. Zusätzliche Mittel werden erst ab ca. 2010 (nach anderen Berechnungen sogar noch später) benötigt. Die Analyse sämtlicher vorliegenden Studien zu diesem Thema zeigt, dass zusätzliche Mittel zur Finanzierung der AHV - wenn überhaupt - keinesfalls vorher notwendig sein werden. Das geplante Anpassen des Mehrwertsteuersatzes wäre nichts anderes als eine Steuer auf Vorrat. Das ist unsinnig. Es bleibt bis 2010 genug Zeit, gezielte Massnahmen zu ergreifen, welche das Sozialwerk finanziell entlastet. Dem Parlament schon heute die Kompetenz zu delegieren, die MWSt zu erhöhen, verringert hingegen den Druck, die dringend notwendige Sanierung der Ausgabenseite umzusetzen. Die Invalidenversicherung (IV) hingegen ist unbestritten dringend auf neue Mittel angewiesen. Wir haben heute einen Schuldenberg von rund Fr. 6 Mrd. Die jährliche Defizite belaufen sich auf rund Fr. 1,5 Mrd. Die Schweiz ist diesbezüglich kein Sonderfall. Eine Zunahme der IV-Rentner lässt sich in allen OECD Ländern feststellen, ebenso die Zunahme von IV-Rentner aufgrund psychischer Erkrankungen. Die Ausgaben der IV haben sich in der Schweiz seit 1990 praktisch verzweieinhalbfacht. Die im Auftrag der Economiesuisse erstellte Studie weist nach, dass bei einer Anpassung der MWSt-Sätze zuallererst die Schweizer Wirtschaft verlieren würde. Leidtragende wären aber auch die Konsumentinnen und Konsumenten. 1.8% neu erhobene MWSt entsprechen rund Fr. 5,4 Mrd. oder 1,3% des Bruttoinlandprodukts (BIP). Das heisst, dass die Wirtschaft 1,3% wachsen müsste, alleine um den Dämpfer von dieser Steuererhöhung auffangen zu können. Höhere Steuern reduzieren jedoch die Investitions- und Konsumfähigkeit. Sie wirken als Konjunkturbremse. 3% mehr Wirtschaftswachstum bringen ebensoviel Mehrerträge in die AHV wie eine MWST-Anhebung von 1%. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm im Jahr 2003 ein Gutachten eingeholt, das als Folge einer MWSt-Erhöhung von 1%, den Abbau von rund 15000 Arbeitsplätzen in der Wirtschaft voraussieht. Ein Mittelbedarf bei der IV ist unbestritten vorhanden. Die MWSt-Erhöhung auf Reserven bei der AHV hingegen ist nicht gerechtfertigt. Der Wirtschaft geht es zur Zeit immer noch nicht besonders gut. Bei arbeitsintensiven Firmen entspricht eine Erhöhung der MWSt um 1.8% einer zusätzlichen Lohnsteuer von 1,8 %. Der zaghafte Wirtschaftsaufschwung dürfte eine zusätzliche Steuer von 0.8% heute, welche in 5 Jahren noch um ein weiteres Prozent erhöht werden dürfte, wohl kaum unbeschadet überstehen. Wir sind gegen gegen blindes Finanzieren von AHV und IV und gegen unnötige Steuererhöhungen auf Vorrat. Lassen wir es nicht soweit kommen und sagen am 16. Mai überzeugt NEIN zu dieser voreiligen Erhöhung der Mehrwertsteuer. Nach einem Nein zum Mehrwertsteuerbeschluss können Bundesrat und Parlament eine neue Finanzierungsvorlage für die IV präsentieren. /Pressechef: H.S. |
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FDP Opfikon - Glattbrugg Glattbrugg, 29.4.2004 |
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