| JA |
Gegenentwurf zur Avanti-Initiative |
| JA |
Änderung des Obligationenrechts-Miete |
| NEIN | Volksinitiative Verwahrung gefährlicher Straftäter |
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| FDP Parteiversammlung vom 19. Januar 2004 |
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Am Montag, 19. Januar 2004, fand im Cheminéeraum des reformierten Kirchgemeindehauses die 1. Parteiversammlung statt. Zu Beginn informierten Mitglieder des Stadt- und Gemeinderates die Anwesenden über die anstehenden und laufenden Geschäfte.
JA Gegenentwurf zur Avanti-Initiative
- Das 1960 beschlossene Autobahnnetz soll fertig gebaut werden. Bekannte
Engpässe im Netz werden beseitigt. Wie der Bundesrat bei der Fertigstellung des Autobahnnetzes, der Engpassbeseitigung und den Aggloprojekten vorgehen will, muss er ein Jahr nach der Abstimmung dem Parlament vorlegen. Finanziert werden soll all das über einen neuen Infrastrukturfonds. Er erhält als Ersteinlage rund 1,7 Milliarden Franken aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Hinzu kommen jährliche Beiträge aus der Mineralölsteuer und der Autobahnvignette. Die Vorlage lässt allerdings viele Fragen offen. Vom Volk wird erwartet, dass es einen Blankocheck unterschreibt, ohne genau zu wissen, wofür wann wie viel Geld eingesetzt wird. Klar ist nur: für die Autobahnen, die den Verkehr in die Städte bringen, wird viel aufgewendet. Für die Städte, die damit fertig werden müssen, ist wenig vorgesehen. Im Abstimmungsbüchlein wird keine Gesamtsumme genannt. Aber es geht um viel Geld. Das Verkehrsdepartement rechnet mit 30 Milliarden über 20 Jahre. 6 bis 7 Milliarden bleiben für Projekte in den Agglomerationen. Das
sind 300 bis 350 Millionen pro Jahr - verteilt auf die acht besonders
staugeplagten Städte Zürich, Basel, Bern, St. Gallen, Luzern, Genf, Lausanne
und Lugano. Wer wie viel erhält, was in Strassen und was in Bus, Tram
und S-Bahnen fliesst, ist offen. Der Bundesrat hatte sich gegen den zweiten Gotthardtunnel ausgesprochen und die Initiative abgelehnt. Trotzdem schloss er sich widerwillig dem Gegenvorschlag an, der den Tunnel vorspurt, aber keinen Zeitpunkt für den Baubeginn mehr festlegt. Der Bundesrat betont seither, der Gotthard habe für ihn erst dritte Priorität. Damit scheint der Tunnel in den Hintergrund gerückt. Aber die jetzige Abstimmung ist die einzige Gelegenheit, bei der sich das Volk dazu äussern kann. Das Parlament ist nämlich frei, nach der Abstimmung das erst entstehende Bauprogramm des Bundesrates umzukrempeln und die zweite Röhre aufzunehmen. Das Volk hätte nichts mehr zu sagen, gegen das Programm ist kein Referendum möglich. Die Mehrheit der anwesenden Parteimitglieder sagen klar JA zu dieser Vorlage.
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JA Änderung des Obligationenrechts-Miete Das heutige Mietrecht gilt seit 1990. Es sollte zu einer dauerhaften Lösung führen. Doch sowohl Mieter- als auch Vermieterseite haben immer wieder Änderungen angestrebt. Nachdem im Mai 2003 die Volksinitiative "Ja zu fairen Mieten" abgelehnt worden ist, stimmen wir nun über den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament ab. Die wichtigsten Neuerungen sind: - Die überholte Anbindung der Mietzinse an den Hypothekarzins fällt weg.
Stattdessen werden die Mieten neu hauptsächlich an die Teuerung angepasst. Diese Vorlage war innerhalb der Parteiversammlung recht umstritten. Durch das System der Vergleichsmieten, Anfechtung des Anfangsmietzinses und die andauernde Überprüfung der Mietzinse alle fünf Jahre wird ein Verwaltungs- und Staatsaufwand ohne absehbares Ende geschaffen. Begrüsst wurde die Entkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins. Die Parteimitglieder beschliessen ein knappes JA zu dieser Vorlage.
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Nein Volksinitiative Verwahrung gefährlicher Straftäter Nein Volksinitiative Verwahrung gefährlicher Straftäter Die Verwahrungsinitiative wird vom Bundesrat und Parlament abgelehnt. Allerdings betonen auch die Gegner der Initiative ihr Verständnis für das Begehren. "Es ist ein vordringliches Anliegen des Staates, die Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern zu schützen", schreibt der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein. Die Initiative ist lückenhaft und ungenau formuliert. Der bessere Weg zum Ziel - also zu mehr öffentlicher Sicherheit - stelle die Revision des Strafgesetzbuches dar. Diese wurde vom Parlament im Dezember 2002 verabschiedet und tritt voraussichtlich 2006 in Kraft. Tatsächlich nimmt das revidierte Strafrecht diverse Anliegen der Initiative auf, und zum Teil geht es sogar noch einen Schritt weiter. Anders als die Initiative sieht das Gesetz vor, dass eine Verwahrung nicht nur bei Sexual- und Gewaltstraftätern, sondern bei allen Straftätern angeordnet werden kann, die schwere Taten begangen haben und bei denen die Gefahr eines Rückfalls besteht. Das bedeutet auch, dass nicht nur Wiederholungstäter, sondern auch Ersttäter verwahrt werden können. Zudem lassen es die neuen Bestimmungen im Strafgesetzbuch zu, dass ein Täter, dessen Gefährlichkeit erst im Strafvollzug erkannt wird, nachträglich therapiert und gegebenenfalls verwahrt werden kann. Das Gesetz ermöglicht ausserdem, wiederum im Unterschied zur Initiative, die Verwahrung von Tätern, die keine Störung im Sinne der Psychiatrie aufweisen, aber gleichwohl gefährlich sind. Umgekehrt hält das neue Strafrecht aber am Grundsatz fest, dass eine Verwahrung aufgehoben werden muss, wenn die Voraussetzung dafür nicht mehr erfüllt ist. Deswegen müssen Verwahrungsurteile auch unter revidiertem Gesetz einmal jährlich überprüft werden. Das Gesetz respektiert damit das internationale Recht, das die periodische Prüfung von Verwahrungsurteilen verlangt. Die Parteimitglieder beschliessen einstimmig ein NEIN zu dieser Vorlage.
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Die Parteiversammlung wurde um halb elf Uhr aufgelöst. Die nächste Parteiversammlung findet am Montag, 15. März 2004, statt. Alle Interessierten möchten wir hiermit herzlich einladen. |
| Ihre
FDP Opfikon - Glattbrugg Glattbrugg, 21.1.2004 |
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